Die Beschilderung vor unserer Schule verbietet jegliches Halten auf der Fahrbahn (§ 41 Nr. 8 StVO). Dies dient der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler. Die Gefahren, die durch Falschparker entsehen, wenn Kinder hinter diesen Fahrzeugen auf die Fahrbahn rennen und möglicherweise von einem fahrenden PKW/Traktor deshalb so spät gesehen werden, sind erheblich. Falschparker müssen vor unserer Schule immer mit einem Verwarnungsgeld rechnen!